Studiengänge nach Zulassungsbedingungen

Die Studiengänge werden in folgende Kategorien eingeteilt: nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge und zulassungsbeschränkte Studiengänge. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Bewerbungsmodalitäten der angestrebten Studienfächer.

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung, ohne Eignungsprüfung, ohne Voranmeldeverfahren und ohne Studienorientierungsverfahren

Alle Studiengänge mit erstem berufqualifizierenden Abschluss, für die weder ein Eignungsfeststellungsverfahren noch eine Zulassungsbeschränkung vorgesehen ist. Eine Bewerbung oder Voranmeldung ist für diese Studienfächer nicht erforderlich.

Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z. B. Haupt- und Nebenfach; Informationen hierzu finden Sie im LMU-Studiengangsfinder), suchen Sie unbedingt auch die Studienfachseite des gewünschten weiteren Fachs auf. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Studiengänge mit Voranmelde- oder Studienorientierungsverfahren

Der Immatrikulation in bestimmte Studiengänge geht eine verpflichtende Voranmeldung oder ein Studien-Orientierungsverfahren direkt beim jeweiligen Fach voraus.

Alle Fragen bezüglich der geforderten Unterlagen sind direkt an das Fach zu richten.

Die geforderten Unterlagen sind für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar beim jeweiligen Institut – gegebenenfalls in einem Online-Verfahren – einzureichen.

Erst mit der Bescheinigung des Fachs bzw. dem Ausdruck einer elektronischen Bescheinigung über die Voranmeldung bzw. die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren ist eine Immatrikulation möglich.

Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z. B. Haupt- und Nebenfach; Informationen hierzu finden Sie auf unseren Studiengangseiten), so suchen Sie unbedingt auch die Studienfachseite des gewünschten weiteren Fachs auf. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Studiengänge mit Eignungsprüfung

Bei einigen Studiengängen gibt es gesonderte Auswahlkriterien, die im Rahmen einer Eignungsprüfung überprüft werden. Die rechtliche Bezeichnungen dieser Eignungsprüfungen sind unterschiedlich: bei den meisten betroffenen Bachelor- und Lehramtsstudiengängen sind es "Eignungsfeststellungsverfahren", bei den meisten betroffenen Masterstudiengängen "Eignungsverfahren." Ihnen allen ist gemeinsam:

Die Eignungsprüfung wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!

Format, Inhalt und Fristen solcher Eignungsprüfungen unterscheiden sich teils erheblich. Es handelt sich auch nicht immer um eine "Prüfung" im Sinne einer persönlichen schriftlichen oder mündlichen Prüfung an der Universität - in manchen Fällen werden einfach die eingereichten schriftlichen Unterlagen ausgewertet. Detailinformationen, wie Termine und Anforderungen der jeweiligen Eignungsprüfung, finden Sie auf den Websites der betroffenen Studiengänge. Den Link zu diesen Websites finden Sie bei den allgemeinen Studiengangsinformationen am Ende des Abschnitts "Bewerbung und Zulassung". Das Bestehen der Eignungsprüfung ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Studiengangwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Vorlage eines schriftlichen Bescheids nachzuweisen.

Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z. B. Haupt- und Nebenfach; Informationen hierzu finden Sie auf unseren Studiengangseiten), so suchen Sie unbedingt auch die Studienfachseite des gewünschten weiteren Fachs auf. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Wenn in einem Fach die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot übersteigt, wird ein Fach zulassungsbeschränkt (numerus clausus = beschränkte Platzzahl). Dafür ermittelt die Universität einmal jährlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach.

Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, bei Psychologie Bachelor zusätzlich das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs) vergeben. Eine Übersicht dazu finden Sie hier (PDF, 109 KB). Erst nach Abschluss des Verfahrens kann daher gesagt werden, welche Note erforderlich war, um in einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden! Die Universität legt also im Vorfeld keine bestimmten Notenwerte fest! Die Auswahlgrenzen des letzten Vergabververfahrens finden Sie hier.

Um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, müssen sich Deutsche und Bildungsinländer sowie EU/EWR-Angehörige folgendermaßen bewerben:

  • bei örtlicher Zulassungsbeschränkung bis spätestens 15. Juli bei Studienbeginn zu einem Wintersemester, bis spätestens 15. Januar bei Studienbeginn zu einem Sommersemester. Sie müssen sich direkt an der LMU für Ihren Wunschstudiengang bewerben. Die Online-Bewerbung ist voraussichtlich ab Juni für das Wintersemester unter: www.lmu.de/stud-online möglich.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung ist in das „Dialogorientierte Service-Verfahren“ der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) integriert. Für die Bewerbung ist zunächst eine Registrierung unter www.hochschulstart.de erforderlich. In einem zweiten Schritt ist dann die form- und fristgerechte Bewerbung direkt an der LMU unter www.lmu.de/stud-online erforderlich.

Für Studiengänge, die Rahmen des „Dialogorientierten Service-Verfahren“ der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, besteht die Möglichkeit, sich für mehrere Studiengänge zu bewerben.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide verschickt. Dem Zulassungsbescheid können Sie den Termin und das Prozedere für Ihre Immatrikulation entnehmen.

Näheres dazu finden Sie unter Hochschulzugang.

Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z. B. Haupt- und Nebenfach; Informationen hierzu finden Sie auf unseren Studiengangseiten), so suchen Sie unbedingt auch die Studienfachseite des gewünschten weiteren Fachs auf. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich über das Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben.

Weitere Informationen

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wenn in einem Fach die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot übersteigt, wird ein Fach zulassungsbeschränkt (numerus clausus = beschränkte Platzzahl). Dafür ermittelt die Universität einmal jährlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit, weitere Kriterien) vergeben.

Erst nach Abschluss des Verfahrens kann daher gesagt werden, welche Note erforderlich war, um in einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden! Die Universität legt also im Vorfeld keine bestimmten Notenwerte fest!

Um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, müssen sich Deutsche und Bildungsinländer sowie EU/EWR-Angehörige folgendermaßen bewerben:

bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie):

Bewerbung bei hochschulstart.de in Dortmund.

Wichtig: hochschulstart.de vergibt nur Studienplätze für das erste Fachsemester! Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester hat an der jeweiligen Universität zu erfolgen!Termine für die Bewerbung zu einem Wintersemester (jeweils Ausschlussfrist):

  • für „Alt-Abiturienten“: 31. Mai
  • für „Neu-Abiturienten“: 15. Juli

Termin für die Bewerbung zu einem Sommersemester (Ausschlussfrist): 15. Januar (bei Bewerbungen zum Sommersemester wird nicht mehr zwischen Alt- und Neu-Abiturienten unterschieden)

„Alt-Abiturienten“ sind alle, die sich schon zum jeweils vorhergehenden Verfahren hätten bewerben können, weil sie zu diesem Zeitpunkt ihr Abitur bereits erworben hatten. „Neu-Abiturienten“ sind alle, die beim jeweils vorhergehenden Verfahren noch keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen. Die Bewerbung muss unter www.hochschulstart.de online erfolgen.

Für Studiengänge, die Rahmen des „Dialogorientierten Service-Verfahren“ der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) vergeben werden, besteht die Möglichkeit, sich für mehrere Studiengänge zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengang direkt an der LMU zu bewerben.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide verschickt. Dem Zulassungsbescheid können Sie den Termin und das Procedere für Ihre Immatrikulation entnehmen.

Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich über das Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben.

Für Studiengänge, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, erfolgt die Bewerbung für das 1. Fachsemester bei der Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt im örtlichen Vergabeverfahren (vergleiche Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung).

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Nach Abzug der Vorabquoten erfolgt die Vergabe der Studienplätze in drei Hauptquoten: Abiturbestenquote (30%), Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ 10%) und Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH 60%). Bei der Auswahl in der ZEQ werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien berücksichtigt, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung spielt keine Rolle. Im AdH werden sowohl schulnotenabhängige wie auch schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf hochschulstart.de.

Weitere Informationen zur Zulassung

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation finden Sie unter Hochschulzugang.

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